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Sexbombe unter Verdacht

nein, ich blogge jetzt nicht plötzlich nur noch für Leser über 18, keine Sorge.

Ich bin nur gerade via Netzpolitik.org auf einen sehr interessanten Artikel der TAZ gestoßen:

Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung der Online- Durchsuchung ist zunächst die Unantastbarkeit der Menschenwürde heranzuziehen. Untrennbar verknüpft mit der Anerkennung des Menschen als autonomes Subjekt ist der absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt, dass Informationen, wie sie etwa in Tagebüchern, Liebesbriefen, Chatprotokollen und privaten Videos und Fotos enthalten sind, dem Zugriff der Behörden insgesamt entzogen bleiben. Entsprechende, auf privaten Rechnern gespeicherte Daten sind als digitale Variante gleichfalls dem absolut geschützten Bereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen.

Die verfassungsrechtlichen Konsequenzen, die sich hieraus ergeben, liegen auf der Hand: Solange der Gesetzgeber keine wirksamen Vorkehrungen gegen die Erfassung von Daten aus dem geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung anzubieten hat, ist die Online-Durchsuchung allein schon aus diesem Grunde verfassungswidrig.

Hieran ändern auch spezielle Filterprogramme nichts, wie sie Wolfgang Schäuble vorschlägt. Sie sind unbrauchbar. Terroristen könnten die Ermittler allein dadurch ins Leere laufen lassen, dass sie in jeden Anschlagsplan die Wörter “Liebe” oder “Sex” aufnehmen. Umgekehrt könnten Programme, die auf verdächtige Suchbegriffe wie “Bombe” oder “Attentat” reagieren, durch Codewörter umgangen werden. So kann das gesuchte Codewort einer Terroristengruppe ein Kosename sein, wie für manchen ein Angehöriger des anderen Geschlechts eine “Bombe” ist. Völlig paralysiert wäre das System, wenn es auf Wortschöpfungen wie “Sexbombe” stoßen würde.

Jau - paralysierte Systeme sind cool! Vor allem, wenn Sie unseren geliebten Behörden gehören und darauf ausgerichtet sind uns zu bespitzeln…

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Eine Reaktion zu “Sexbombe unter Verdacht”

  1. Highspeed Google Erfassung 2 » SEO Marketing Blog

    […] Da schreibe ich in meinem kleinen Blog, mit wenig Linkpower und auch ansonsten eher geringer Bedeutung einen Artikel über - naja den Bundestrojaner und seine verfassungwiedrigen Bestandteile - und nenne ihn - passend zum Ursprungsartikel der TAZ “Sexbombe unter Verdacht“. […]

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